Das Haushaltskonto ist eine Möglichkeit, mit der in einer Beziehung lebende Partner oder Eheleute gemeinsam ihre Ausgaben tätigen können. Dabei gibt es einige Punkte zu beachten – z.B. die Wahl zwischen einem „Oder-“ oder einem „Und-Konto“ sollte gut überlegt sein.
Wie funktionieren Haushaltskonten?
In einer Beziehung läuft das Haushaltskonto auf die Namen beider Partner, sie sind folglich berechtigt, darauf zuzugreifen und es zu verwalten. Ziel eines solchen Kontos ist es, dass die gemeinschaftlichen Ausgaben in übersichtlicher Form erfasst werden – darunter beispielsweise Miete, Strom, Lebensmitteleinkäufe oder laufende Versicherungen. Diese Ausgaben sind es für gewöhnlich, die sich beide Partner in einer Beziehung zu gleichen Teilen aufteilen.
Damit laufen Haushaltskonten als „drittes Konto“, während jeder Partner sein eigenes Girokonto beibehält, was im Regelfall sowieso besteht. Durch das Haushaltskonto können innerhalb eine Beziehung die gemeinsamen Ausgaben in übersichtlicher Form erfasst werden, ohne dass ständiges Hin- und Hertransferieren und Ausrechnen von Kostenanteilen den Alltag bestimmt.
Grundsätzlich steht jedem der Partner die Hälfte des Guthabens zu. Dabei spielt es keine Rolle, ob Einkommen in verschiedener Höhe erzielt werden oder sogar nur ein Partner in der Beziehung das Einkommen bestreitet.
Worauf beim Umgang mit dem Haushaltskonto achten?
Aus dem eben erwähnten Umstand ergibt sich eine erste mögliche Streitsituation. Wenn einer der Partner ein wesentlich höheres Einkommen oder in der Beziehung allein das Einkommen bestreitet, ist er mitunter der Ansicht, ihm würde von dem Guthaben auf dem Haushaltskonto mehr als „nur“ die Hälfte gehören.
In diesem Fall muss vorab eine rechtlich verbindliche Absprache zwischen den Partnern erfolgen. Der Partner, dem dann mehr als die Hälfte gehört, muss im Streitfall nachweisen können, dass es solch eine Absprache gegeben hat.
Bei einem Überziehen des Kontos stehen beide Partner zu gleichen Teilen in der Pflicht. Das trifft nur dann nicht mehr zu, wenn die Überziehung böswilliger Natur ist. Der Fall wäre das, wenn vor einer Trennung ein Partner schnell noch jegliches Guthaben abhebt, der andere Partner davon aber nichts weiß.
Der Gesetzgeber sieht vor, dass dann die Differenz bis hin zur Hälfte des ursprünglichen Guthabens erstattet werden muss. Eine wichtige Entscheidung bezüglich des Haushaltskontos muss mit Hinblick auf dessen Veranlagung gefällt werden. Hier gibt es zwei Optionen, die den täglichen Umgang später maßgeblich bestimmen.
Entscheidung zwischen Und- oder Oder-Konto
Ein Haushaltskonto kann wahlweise als „Und-“ oder als „Oder-Konto“ geführt werden. Das Und-Konto stellt in der Praxis definitiv die Ausnahme dar. Bei diesem bestehen hinsichtlich der Verwaltung des Guthabens folgende Regeln:
- für Ausgaben ist die Zustimmung beider Partner erforderlich
- im Falle eines Todes muss der hinterbliebene Partner die Zustimmung des Erben einholen
Für die Verwendung im Alltag einer Beziehung ist das Und-Konto also reichlich ungeeignet, schließlich müssten selbst für kleinere Zahlungen und Abhebungen immer beide Partner anwesend sein. Wegen dem hohen Verwaltungsaufwand bieten zudem kaum Banken ein Und-Konto an. Eine Alternative ist dieses bestenfalls, wenn ein zweites Haushaltskonto mit größeren Vermögen für entsprechende Anschaffungen eröffnet wird.
In der Regel wird das Haushaltskonto als Oder-Konto geführt, dann reicht für alle Ausgaben die Zustimmung eines Partners. Somit können auch Rechnungen beglichen werden, ohne die Berechtigung von beiden Partnern einzuholen. Ein Nachteil vom Oder-Konto könnte sich nach dem Todesfall ergeben, wenn der/die Hinterbliebene unverhältnismäßig viel vom ehemals gemeinschaftlichen Geld ausgibt und dadurch Ansprüche von Erben reduziert werden. Derartige Streitigkeiten landen regelmäßig vor deutschen Gerichten, oftmals erlangen die Erben mit ihren Ansprüchen Recht, wenn die nach dem Tod erfolgten Ausgaben tatsächlich unverhältnismäßig waren.
Verwaltung von Einnahmen
Üblicherweise gehen Gehaltszahlungen nicht direkt auf das Haushaltskonto. Als sinnvoller wird es empfunden, wenn diese weiterhin den jeweiligen Partner erreichen und dann mittels einer Dauerüberweisung monatlich ein fester Betrag an das Haushaltskonto überwiesen wird. So bleibt ein Teil der Unabhängigkeit bestehen, zudem lassen sich damit einzelne Ausgaben, die nicht gemeinschaftlich getätigt werden, zum Beispiel eine Shoppingtour, immer noch separat begleichen.