Als Ausländer mit Wohnsitz in Deutschland ist es verhältnismäßig unproblematisch, ein deutsches Bankkonto zu eröffnen. Wesentlich komplizierter ist die Situation für ausländische Staatsbürger ohne deutschen Wohnsitz. In diesem Fall bieten sich, unter bestimmten Voraussetzugen, zumeist nur Direktbanken an.
Voraussetzungen für eine erfolgreiche Antragstellung
Laut Meldegesetz sind ausländische Staatsbürger nach drei Monaten verpflichtet, sich beim Einwohneramt einer Gemeinde zu registrieren. Dadurch können Sie einen Wohnsitz nachweisen und somit verhältnismäßig unkompliziert ein Bankkonto eröffnen.
Anders präsentiert sich die Situation bei ausländischen Staatsbürgern wie selbstständigen Unternehmern. Sie benötigen zwar für die geschäftlichen Transaktionen ein deutsches Bankkonto, halten sich jedoch mit hoher Wahrscheinlichkeit nur für einen kurzen Zeitraum oder gar nicht in Deutschland auf.
In diesen Fällen liegt die Ablehnungsquote bei Direktbanken auf sehr hohem Niveau. Denn auch diese prüfen ihre Kunden vor Kontoeröffnung intensiv, um selbst rechtlich abgesichert zu sein.
Folgende Kriterien beeinflussen die Entscheidung einer Bank:
- Kreditwürdigkeit muss hoch sein
- Grund für die Kontoeröffnung ist nachvollziehbar und legal
- Bonität über SCHUFA abfragbar
- Apostille oder Legalisation des Landes wird akzeptiert
- Herkunftsland darf nicht als Hochrisiko-Land eingestuft sein
- es dürfen keine EU-Sanktionen gegen das Herkunftsland bestehen
Erfüllt ein Antragsteller einen oder mehrere dieser Punkte nicht, wird der Antrag abgelehnt. Für EU-Bürger gelten in der Regel die gleichen Vorgaben. Auch sie müssen zumeist ihr Interesse an einer Kontoeröffnung glaubhaft begründen.
Diese Dokumente sind erforderlich
Stimmt eine Bank dem Antrag auf Kontoeröffnung zu, benötigt der potenzielle Kontoinhaber verschiedenste Dokumente zur Bestätigung seiner Identität.
- Dokumente zur Bestätigung der Identität wie Reisepass oder EU-Personalausweis
- Apostille oder Legalisation, um die Echtheit der vorgelegten Dokumente zu bestätigen
- Übernimmt ein Vertreter die Kontoeröffnung, benötigt er eine Vollmacht
Für Apostillen und Legalisationen, mit denen die Echtheit der vorgelegten Identitäts-Dokumente bestätigt wird, fallen hohe Kosten an. Daher sollte bereits im Vorfeld geprüft werden, ob Deutschland diese überhaupt anerkennt.
Apostillen und Legalisationen verschiedener Länder nicht anerkannt
Ein wichtiges Thema ist die Apostille/Legalisation der vorgelegten Dokumente. Der Großteil der durch die verschiedensten Länder ausgestellten Apostillen wird von deutschen Banken anerkannt. Eine Ausnahme stellen die Apostillen der Länder Aserbaidschan, Burundi, Dominikanische Republik, Indien, Kirgisistan, Liberia, Mongolei, Tadschikistan und Usbekistan dar. Aus diesen Staaten wird weder eine Apostillierung noch eine Legalisation anerkannt. Daher ist es für Staatsbürger dieser Länder ohne deutschen Wohnsitz nicht möglich, ein deutsches Bankkonto zu eröffnen.
Kein deutsches Bankkonto für Staatsbürger aus Hochrisiko-Staaten
Stammt ein ausländischer Staatsbürger aus den nachfolgend aufgezählten Staaten, ist eine Kontoeröffnung ohne Wohnsitz in Deutschland aufgrund der Vorgabe der Europäischen Kommission so gut wie unmöglich. Denn bei diesen Staaten handelt es sich um Länder, die laut aussagekräftigen Informationen seitens der EU, in mehrfacher Hinsicht ein hohes Risiko darstellen.
Zu diesen Risiken zählen Terrorismusfinanzierung, Geldwäsche und ähnliche die Seriosität oder Sicherheit des Finanzmarkts beeinträchtigende Aktivitäten. Aufgrund der durch die EU getroffenen Beschlüsse zu diesem Thema lehnt ein Großteil der Banken Anträge aus den Hochrisiko-Staaten mit höchster Wahrscheinlichkeit ab.
Nach dem aktuellen Stand vom Februar 2019 gelten Afghanistan, Amerikanisch-Samoa, die Bahamas, Botsuana, Demokratische Volksrepublik Korea, Äthiopien, Ghana, Guam, Iran, Irak, Libyen, Nigeria, Pakistan, Panama, Puerto Rico, Samoa, Saudi-Arabien, Sri Lanka, Syrien, Trinidad und Tobago, Tunesien, die Amerikanischen Jungferninseln und Jemen als Hochrisiko-Staaten.
Bevor ein ausländischer Staatsbürger ohne deutschen Wohnsitz versucht, in Deutschland ein Bankkonto zu eröffnen, sollte er daher folgende Fakten unbedingt prüfen.
- Werden Apostillen oder Legalisationen des eigenen Landes in Deutschland anerkannt
- Zählt das Herkunftsland laut EU-Beschluss zu den Hochrisiko-Staaten
- Bestehen gegen das Herkunftsland EU-Sanktionen
Benötigen Unternehmen für Ihre Geschäftsbeziehung ein deutsches Bankkonto, ist es sinnvoll, mit der Eröffnung einen rechtlich entsprechend erfahrenen Notar oder Rechtsanwalt zu betrauen. Privatpersonen sollten im ersten Schritt einen Online-Antrag bei einer der zahlreichen Direktbanken einreichen und so die Chancen auf eine erfolgreiche Kontoeröffnung prüfen.