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Unser Ratgeber: Online ein Girokonto eröffnen – Der typische Ablauf
Wenn Sie online ein Girokonto eröffnen möchten, ist der Prozess in der Regel dreistufig. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie die Eröffnung am Computer oder beispielsweise über Ihr Smartphone durchführen. Folgende Schritte müssen erledigt werden:
- Ausfüllen des Registrierungsformulars
- Legitimierung/ Authentifizierung gegenüber der Bank
- Vertrag unterschreiben
Ausfüllen des Registrierungsformulars
Dies ist der wichtigste Schritt. Hierbei geben Sie alle Informationen an, die für die Kontoeröffnung notwendig sind. In der Regel können Sie das Registrierungsformular über den Bereich „Konto“ auf der Webpräsenz des jeweiligen Geldhauses aufrufen. Hier finden Sie einen Button mit der Aufschrift „Girokonto eröffnen“, der Sie zur eigentlichen Anmeldung bringt.
Das Formular hat durchschnittlich 15 bis 20 Felder. Wenn Sie das Girokonto zu Zweit eröffnen möchten, erhöht sich die Zahl der Felder auf durchschnittlich 30. Schließlich müssen dann auch noch die Informationen des zweiten Konto-Inhabers eingetragen werden.
Folgende Daten werden typischerweise bei einer Kontoeröffnung abgefragt:
- Persönliche Informationen (Name, Adresse, Geburtsdatum)
- Beruf
- Steuerlich in den USA ansässig? (Dies liegt an einem speziellen Doppelsteuerabkommen zwischen der Bundesrepublik und den Vereinigten Staaten)
Optional wird zudem gefragt, ob Sie das Konto als erste Bankverbindung („Gehaltskonto“) nutzen. Teilweise interessiert die Banken auch, wie hoch Ihre monatlichen Bezüge sind. Typischerweise lässt sich das Formular problemlos innerhalb weniger Minuten ausfüllen und anschließend an die Bank absenden.
Legitimierung/ Authentifizierung gegenüber der Bank
Das deutsche Geldwäschegesetz schreibt vor, dass Sie sich bei einer Kontoeröffnung persönlich gegenüber der Bank oder eines von ihr bestellten Vertreters ausweisen müssen. Dies gilt übrigens auch, wenn Sie einen Kredit aufnehmen.
Gängig sind drei Möglichkeiten, wie Sie der Verpflichtung der Identifizierung nachkommen können:
- Persönlich in der Bankfiliale
- Über das Post-Ident-Verfahren
- Mittels Video-Chat („Video-Ident“)
Die folgenden Erläuterungen beschränken sich auf die dritte Variante. Viele Banken haben kein Filialnetz mehr. Zudem möchten Sie vermutlich nicht das Post-Ident-Verfahren in Anspruch nehmen, wenn Sie das Girokonto bereits online eröffnet haben.
Für den Video-Chat benötigen Sie die passende Hardware. In Frage kommt entweder eine Webcam oder ein Handy mit Selfie-Cam. Die Auflösung muss hoch genug sein, damit Ihren Ausweis als solchen erkennt, wenn Sie ihn neben sich in die Kamera halten. Einige Banken haben eine eigene App, die Sie für den Chat herunterladen müssen. Andere benutzen Skype. Der Video-Chat dauert eine bis zwei Minuten. Einige Geldhäuser bitten darum, ihn aufzunehmen zu dürfen. Sie selbst sollten dies auch tun, um den Nachweis der erfolgreichen Legitimierung stets beibringen zu können.
Vertrag unterschreiben
Sie können aus offensichtlichen Gründen nicht die „klassische Variante“ wählen, um den Vertrag über die Kontoeröffnung nach der Legitimierung per Video-Chat zu unterschreiben. Die handschriftliche Signatur, die beispielsweise beim Post-Ident-Verfahren kein Problem ist, scheidet aus. Stattdessen unterzeichnen Sie per TAN. Das Verfahren ähnelt dem, was Sie vom Online-Banking kennen. Sie erhalten eine PIN aufs Handy, die ins System einzugeben ist.
Nach erfolgreicher Unterschrift erhalten Sie per Post alle Unterlagen für das Girokonto. Die Kontodaten, die EC-Karte und optional die Kreditkarte kommen aus Sicherheitsgründen in getrennten Briefen. Das Konto selbst steht aber nach erfolgreicher Unterschrift sofort zur Verfügung. Sie können beispielsweise umgehend Geld einzahlen.
Die gängigen Bedingungen für Kontoeröffnung
Die Bedingungen, die Sie für die Eröffnung eines Kontos erfüllen müssen, sind sehr einfach. Gängig werden nur drei Dinge von Ihnen verlangt:
- Sie müssen volljährig sein oder benötigen die Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters (Gesetzliche Anforderung)
- Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben (Teilweise genügt der Zweitwohnsitz)
- Sie müssen Bürger der EU sein [table “gkEAD” not found /]