Individuelle Gründe für einen Wechsel des Bank gibt es viele. Das Zahlungskontengesetz setzt die Regeln für Banken und Sparkassen. Doch wie gestaltet sich ein Wechsel mit laufendem Kredit oder einem Konto im Dispo?
Von der Kostenersparnis bis hin zum optimierten Beratungsangebot reichen die Gründe, wenn sich beim Kontoinhaber der Wunsch nach einem Wechsel des Kreditinstituts einstellt. Die Rahmenbedingungen für einen Kontowechsel setzt das im September 2016 erlassene Zahlungskontengesetz. Der Gesetzgeber verpflichtet Banken und Sparkassen, den Kunden beim Wechsel seines Girokontos nach Kräften zu unterstützen. Dennoch scheuen zahlreiche Wechsel-willige Verbraucher den Kontowechsel. Die Gründe liegen zum einen in Unsicherheiten bezüglich der Vorgehensweise. Zum anderen werfen laufende Kreditverträge und/oder der in Anspruch genommene Dispositionskredit Fragen auf.
Problemloser Girokonto-Umzug
Auf der Suche nach einer neuen Hausbank empfiehlt sich die gründliche Recherche des Marktangebots. So lässt sich heraus finden, welches Kreditinstitut den individuellen Bedürfnissen am nächsten kommt. Stehen günstigere Konditionen im Vordergrund, so empfiehlt sich ein Leistungsvergleich der am Markt präsenten Direkt- und Online-Banken. Wird eine Optimierung des Beratungsangebots „vor Ort“ angestrebt, so lohnt sich ein Leistungs-Check der klassischen Filial-Banken.
Geht es um den Wechsel der Hausbank und die Eröffnung des neuen Girokontos, so erfährt der Verbraucher professionelle Hilfestellung. Banken und Sparkasse übernehmen für ihre Neukunden die Abwicklung aller erforderlichen Formalitäten. Dies gilt für Daueraufträge ebenso wie für Einzugsermächtigungen. Der Kundenservice erstreckt sich auch auf die Information all jener Stellen, die regelmäßige Zahlungen auf das neu einzurichtende Girokonto anweisen.
Die Erfahrung lehrt, dass eine temporäre Doppelkonto-Führung so lange von Vorteil ist, bis alle Formalitäten zur Umstellung durchgeführt sind. Sobald die neue EC-Karte mit den zugehörigen Geheimnummern und die Formalien zum Online-Banking ausgehändigt sind, kann das alte Konto ohne Risiko gekündigt werden. Diese Kündigung ist fristlos und kostenfrei möglich.
Kontowechsel mit laufenden Kreditverträgen
Ein Wechsel der Bank ist grundsätzlich auch für Kontoinhaber mit laufenden Kreditverpflichtungen möglich. In diesem Falle ist bei der Suche nach einer neuen Hausbank zu erfragen, ob man ein Darlehen erhalten könnte. Das neue Geldinstitut wird diese Entscheidung von einer Bonitätsprüfung abhängig machen. Sie wird zum einen Einkommensnachweise anfordern, zum anderen eine SCHUFA-Auskunft bei der Schutzgemeinschaft für Allgemeine Kreditsicherung einholen.
Beim „Umzug“ eines bestehenden Darlehens können Kosten entstehen. Manche Kreditinstitute erheben eine Gebühr für den Fall der vorzeitigen Auflösung von Konten. Eine Vorfälligkeitsentschädigung im Falle einer vorzeitigen, vom Vertragstext abweichenden Kredit-Tilgung kann im Einzelfall Kosten auf Seiten des bisherigen Kreditgebers verursachen.
Um einen möglichst reibungslosen Wechsel einzuleiten, empfiehlt es sich, das neue Geldinstitut frühzeitig über die Höhe des Darlehensbedarfs und den gewünschten Ablösungszeitpunkt des alten Darlehens zu informieren. Ein frühzeitiges Hinterfragen der neuen Kreditkonditionen beugt unangenehmen Überraschungen vor. Denn das neue Geldinstitut ist nicht verpflichtet, die bestehenden Konditionen aus dem alten Kreditvertrag zu übernehmen. Hier gilt es, die beim Wechsel möglichen Verhandlungsspielräume geschickt zu nutzen.
Grundsätzlich bieten sich bei Kreditverträgen folgende Möglichkeiten an:
- Den bestehenden Kredit bei der alten Bank weiter führen und vom neuen Girokonto bedienen
- Übertragung des Kredits an die neue Bank.
Wenn das Konto im Dispo steht
Bankkunden, die einen Dispositionskredit ihres Girokontos beanspruchen, wissen um das hohe Zinsniveau. Dennoch besteht in der Regel beim Wechsel des Geldinstituts Interesse an der Einrichtung eines „Dispo“. Beim Kontowechsel sollte der potenzielle Kunde bereits im Girokonto-Antrag seinen Wusch nach einem Dispokredit angeben. In der Regel sind Dispo-Zusage und dessen Höhe von der Bonität des Neukunden abhängig.
Häufig übernimmt das neue Kreditinstitut den Dispokredit, was eine direkte Ablösung im Zuge des Kontowechsels möglich macht. Ist diese nicht realisierbar, so kann der alte Dispo bis zur vollständigen Ablösung der Verbindlichkeiten vom neuen Girokonto bedient werden. Um die damit verbundene Aufrechterhaltung von zwei Girokonten zu umgehen, empfiehlt sich für den Wechsel-willigen Kontoinhaber ein Gespräch mit den am Wechsel beteiligten Geldinstituten.
Fazit und zusammenfassende Ablaufplanung
Die Ausführungen zeigen auf, dass ein Bankwechsel mit laufenden Kreditverpflichtungen und Dispo-Beanspruchung möglich ist. Von großer Wichtigkeit ist eine strukturierte Ablaufplanung.
Sie beruht im Wesentlichen auf den folgenden vier Punkten:
- Geldinstitut auswählen und die Einräumung eines Kredits und Dispos klären.
- Bei akzeptablen Bedingungen einen Kreditvertrag abschließen.
- Nach kurzer Zeit der parallelen Girokontoführung das Alt-Konto auflösen.
- Noch offene Forderungen durch Mittel aus dem neuen Kreditvertrag ablösen.
Bei der Umsetzung dieses Vorhabens hat es sich bewährt, mit den beiden beteiligten Geldinstituten über Pläne und Wünsche zu sprechen.