Auszubildende (kurz Azubis) erhalten zwar ein Gehalt, doch fällt dieses ausgesprochen gering aus. Das Geld reicht oft nicht. Viele interessieren sich deshalb für einen Dispokredit. Dieser ist zwar prinzipiell möglich, aber längst nicht immer sinnvoll.
Einen Dispokredit als Azubi bekommen: 2 Hürden
1. Minderjährigkeit:
Viele Azubis haben (zumindest zu Beginn ihrer Ausbildung) das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet. Gesetzlich ist es in Deutschland nicht gestattet, vor dem Erwachsenenalter Schulden zu machen. Da ein Dispokredit nichts anderes ist, kann dieser in einem solchen Fall nicht eingeräumt werden.
Tatsächlich gibt es für Minderjährige auch keine Ausnahmen. Eltern-Unterschriften oder eine Bürgschaft der Erziehungsberechtigten helfen nicht. Diese können lediglich den Kredit selbst für den Azubi aufnehmen.
2. Geringes Gehalt:
Wenn ein Kredit beantragt werden soll, entscheidet die Bonität des Antragsstellers, ob dieser gewährt werden kann oder nicht. Die Höhe der eigenen Einkünfte ist dabei von zentraler Bedeutung.
Azubis disqualifizieren sich deshalb in der Regel automatisch: Sie erhalten einen Lohn, der deutlich unterhalb der gesetzlichen Pfändungsfreigrenze (ca. 1140 Euro monatlich) liegt. Ohne fremde Hilfe (Bürge, zweiter Kreditnehmer) können Azubis deshalb beispielsweise kein Ratendarlehen aufnehmen. Bei einem Dispo ist das geringe Gehalt ebenfalls ein Hindernis – aber kein prinzipiell unüberwindbares.
Dispokredit und geringes Gehalt – die Haltung der Banken
Banken errechnen den maximalen Dispokredit grundsätzlich über das Gehalt. Der dreifache Betrag der monatlichen Einkünfte kann auf die entsprechende Weise aufgenommen werden. In manchen Ratgebern steht, dass dies auch für Azubis gilt.
Erhält eine Auszubildende beispielsweise 600 Euro monatlich, könne sie einen Dispo von 1800 Euro bekommen. Dies ist bei den meisten Banken falsch. Aufgrund des Problems mit der gesetzlichen Pfändungsfreigrenze setzt die Mehrzahl der Geldhäuser die „Dreifachberechnung“ aus.
Stattdessen gewähren sie einen einfachen oder einen doppelten Dispo – im Beispiel also 600 oder 1200 Euro.
Die Banken vergeben überhaupt Dispokredite, weil sie dies als Mittel der Kundenwerbung betrachten. Azubis bleiben nicht für immer Auszubildende. Sie sollen ihr Girokonto auch bei ihrem bisherigen Finanzinstitut weiterführen, wenn sie regulär arbeiten. Das Entgegenkommen über den Dispo hat sich als effektives Instrument erwiesen, um diese Kundenloyalität zu erzeugen.
Bei einer Kreditablehnung: die Möglichkeiten
Einige Banken lehnen einen Dispokredit für einen Azubi grundsätzlich aufgrund des geringen Gehalts ab. In einem solchen Fall gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- Bürgschaft von einer Person mit ausreichender Bonität (beispielsweise Eltern, Geschwister)
- Haftung einer Person mit ausreichender Bonität (beispielsweise die Eltern werden als zusätzliche Kontoinhaber eingetragen)
- Frage nach einem geringeren Dispo (0,5 des Gehalts werden oft auch von konservativen Banken gewährt – im Beispiel also 300 statt 600 Euro)
- Wechsel zu einer anderen Bank
- Mikrokredit (verlangt allerdings für einen Azubi ebenfalls eine Bürgschaft)
Die Gefahr der Schuldenfalle
Trotz der Tatsache, dass volljährige Azubis einen Dispo finden können, sollten sie gut überlegen, ob dieser Schritt Sinn macht. Dies gilt insbesondere für entsprechende Kredite, die das doppelte oder sogar dreifache Volumen der monatlichen Bezüge haben. Die ernsthafte Gefahr der Überschuldung droht. Dies hat folgende Gründe:
- Dispozinsen sind extrem hoch: 12% bis 14% sind keine Seltenheit. Die Schuldenlast steigt also jeden Monat.
- Es gibt keinen festen Rückzahlungsplan. Ohne große Selbstdisziplin bleibt das Konto dauerhaft in den roten Zahlen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Dispo ein Vielfaches des eigenen Gehalts ausmacht.
- Ein Ratenkredit für eine Um- und Entschuldung kann nicht beantragt wird.
- Ein Kredit verführt dazu, über die eigenen Verhältnisse zu leben.
Fazit
Azubis sollten sich aufgrund der Schuldenfalle bemühen, ohne Dispokredit auszukommen. Wer dies nicht kann, sollte sich mit einem geringen Volumen (50 Prozent des Gehalts als Maximum) zufriedengeben. Das Risiko der Überschuldung wird eingedämmt. Zudem wird der Kredit deutlich einfacher eingeräumt.